Organspende in Deutschland: Gesetz & Informationen

Rund 14000 schwerst erkrankte Menschen, darunter auch viele Kinder, warten derzeit auf ein Spenderorgan als oftmals einzig mögliche lebensrettende Maßnahme. Etwa ein Drittel der Patienten, deren Herz, Leber oder Lunge versagt, wird jedoch diesen Wettlauf mit der Zeit nicht gewinnen können und seiner Krankheit erliegen, bevor ein passendes Spenderorgan zur Verfügung steht.

Durch eine erfolgreiche Transplantation kann aber auch die Lebensqualität des Erkrankten in einem sonst nicht zu realisierendem Maße verbessert werden. Jeder, der den Leidensweg eines Betroffenen kennt, kann sich vorstellen, was eine Transplantation für diesen bedeutet – sie wird wie ein neues Leben empfunden.

Immer noch klafft die Schere zwischen verfügbaren Spenderorganen und Patienten, die dringend eine Transplantation benötigen weit auseinander. Von den ca. 50 000 Dialysepatienten z.B. sind 12 000 auf die Warteliste für eine Transplantation aufgenommen, wobei die durchschnittliche Wartezeit für eine Niere 5 Jahre beträgt. Dagegen konnten nur von 55% der Verstorbenen, die als Spender in Frage kamen, Organe für eine Transplantation entnommen werden. Der häufigste Grund für diese geringe Rate war die Ablehnung der Organspende durch Angehörige (Quelle: Deutsche Stiftung Organtransplantation). Obwohl sich etwa 65% der Bevölkerung für eine Organspende aussprechen würden, so dokumentieren es doch nur wenige eindeutig mit einem Organspendeausweis.

Organspende

Das Transplantationsgesetz

Durch das 1997 in Kraft getretene Transplantationsgesetz werden die Kriterien für eine Organspende festgelegt. Ziel des Gesetztes ist vor allem die Verhinderung eines Organhandels. Eine Organspende wird nun zwar auch rechtlich möglich wenn keine eindeutige Willensäußerung des Verstorbenen vorliegt, die Angehörigen aber nach dem mutmaßlichen Willen befragt werden können (erweiterte Zustimmungslösung). Sind diese nicht erreichbar, so dürfen keine Organe entnommen werden. Häufig sind jedoch die Angehörigen mit dieser Entscheidung, die ja sehr schnell getroffen werden muss, überfordert. Angesichts der psychischen Belastung durch den unerwarteten Tod eines geliebten Menschen eine nur zu verständliche Reaktion. Auch um seinen Nächsten solche Entscheidungsnöte abzunehmen, sollte sich jeder bereits zu Lebzeiten darüber Gedanken machen, wie nach seinem Ableben zu verfahren ist und dies im Organspendeausweis festhalten sowie mit den Angehörigen besprechen. Selbstverständlich kann die Entscheidung jederzeit geändert werden.

Informationen zur Organspende

Informationen hierzu sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen bieten folgende Organisationen:

  • Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: www.bzga.de
  • Deutsche Stiftung Organtransplantation: www.dso.de
  • Arbeitskreis Organspende: www.akos.de
  • Oder auch das kostenlose Infotelefon der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter der Nummer: 0800-90 40 400

Hier kann auch der Organspendeausweis angefordert bzw. im Internet ausgedruckt werden.

Auf diesem Ausweis kann dann angegeben werden, ob einer Organspende zugestimmt oder sie abgelehnt wird, die Spende kann auf bestimmte Organe beschränkt werden oder die Entscheidung auf eine andere Person übertragen werden. Gespendet werden können Herz, Lunge, Leber, Nieren, Bauchspeicheldrüse, Teile der Haut, die Hornhaut der Augen, Gehörknöchelchen, Herzklappen und Teile der Blutgefäße, der Hirnhaut, des Knochengewebes, des Knorpelgewebes und der Sehnen. Das Alter des Spenders ist dabei zweitrangig, wichtig sind nur das biologische Alter und die Funktionstüchtigkeit der Organe bzw. Gewebe, die bei der Entnahme vom Arzt festgestellt werden.

Die Entscheidung, seine Organe nach dem Ableben Bedürftigen zur Verfügung zu stellen wird auch von kirchlicher Seite als Akt der Nächstenliebe gesehen und befürwortet. So kann man auch nach seinem Tode einem oder sogar mehreren anderen Menschen die Chance auf ein neues Leben schenken.