Tiefenpsychologische Verfahren (TP)

Zu den tiefenpsychologischen Verfahren zählen insbesondere

In einer stundenmäßig begrenzten Form werden die Kosten für eine Inanspruchnahme dieser Verfahren in Deutschland regelmäßig von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, und zwar unter dem Sammelbegriff:

»Analytische Psychotherapie« (auch »Psychoanalyse« – nicht zu verwechseln mit der Analytischen Psychologie nach Jung)

Dies gilt aber nur, wenn

ein (für die Behandlung mit Analytischer Psychotherapie geeignetes) psychisches Problem mit »Krankheitswert« vorliegt
die AnbieterIn eine ausreichende Qualifikation und eine Kassenzulassung für Analytische Psychotherapie besitzt

Zu den tiefenpsychologischen bzw. psychoanalytischen Verfahren zählen auch einige andere, weniger bekannte Verfahren, darunter

  • Tiefenpsychologie nach Schultz-Hencke
  • Dynamische Psychotherapie nach Dührssen
  • Daseinsanalyse nach Binswanger
  • Dynamische Psychiatrie nach Ammon
  • Schicksalsanalyse nach Szondi
  • Psychoanalytisch-interaktionelle Psychotherapie nach Heigl
  • Anthropologisch-integrative Psychotherapie nach Caruso

Darüber hinaus hat vor allem

  • die sogenannte Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TPF)

eine große praktische Bedeutung erlangt, weil sie in Deutschland als einziges tiefenpsychologisches Verfahren – neben den analytischen – von den gesetzlichen Krankenkassen regelmäßig finanziert wird.

Es ist aber bis heute umstritten, ob es sich bei diesem Verfahren um eine eigenständige Behandlungsmethode handelt und welche theoretischen und empirischen Grundlagen es hat.

Die maximale Anzahl der Stunden, für die deutsche Krankenkassen die Kosten übernehmen, ist bei der Tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie allerdings wesentlich geringer als bei der Analytischen Psychotherapie. Die Kosten werden, wie bei der Analytischen Psychotherapie, nur unter bestimmten Voraussetzungen übernommen: Vorliegen eines entsprechenden psychischen Problems und eine Kassenzulassung der AnbieterIn für Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie.

Die Ausbildungsgänge zur tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie sind kürzer als die zur Analytischen Psychotherapie – in der Regel absolvieren AnbieterInnen heute zunächst die Ausbildung zur tiefenpsychologisch fundierten PsychotherapeutIn und ergänzen diese im Anschluß daran eventuell mit der Ausbildung zur PsychoanalytikerIn.

Vorteil der Ausbildung zur PsychoanalytikerIn: Kassenzugelassene PsychoanalytikerInnen dürfen in Deutschland sowohl Analytische als auch Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie mit den Krankenkassen abrechnen, während die Krankenkassen in aller Regel bei AnbieterInnen, die nur eine Ausbildung in Tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie nachweisen können, auch nur die Kosten für Behandlungen mit Tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie übernehmen.

Auf Grund der Auswirkungen des Psychotherapeutengesetzes wird es in Deutschland in Zukunft eine weitgehend einheitliche Ausbildung für Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie geben.

Derzeit und in absehbarer Zukunft muß wegen der Übergangsbestimmungen des Gesetzes aber davon ausgegangen werden, daß sich die Ausbildungen der AnbieterInnen sowohl inhaltlich als auch qualitativ äußerst stark voneinander unterscheiden, ohne daß dies in der Regel für Außenstehende erkennbar wäre.

Dies gilt insbesondere für solche AnbieterInnen, die nicht auf Grund einer umfassenden tiefenpsychologischen Ausbildung als PsychotherapeutInnen zugelassen wurden, sondern hinsichtlich einer sehr begrenzten tiefenpsychologischen »Nachqualifikation« und/oder hinsichtlich der Vielzahl an Fällen, die von ihnen »tiefenpsychologisch« behandelt (genauer gesagt: abgerechnet) wurden. Diese AnbieterInnen können (aber müssen nicht) eine umfassende und qualitativ hochwertige Ausbildung in einem anderen Verfahren haben – aber eben nicht in einem Tiefenpsychologischen. Ratsuchende sollten dies bei der Auswahl von AnbieterInnen bedenken (und ggf. bei den PsychotherapeutInnen nachfragen).

Im Rahmen Tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie kommen in der Praxis gehäuft andere Verfahren oder Verfahrens-Versatzstücke zum Einsatz (humanistische, körperorientierte, suggestive), deren theoretische Grundlagen, Vorgehensweisen und Ausbildungsgänge zum Teil stark von den tiefenpsychologischen abweichen.

Besonders beliebt sind (vor allem bei ärztlichen PsychotherapeutInnen):

Für Kinder und Jugendliche gibt es spezialisierte Ausbildungen der genannten tiefenpsychologischen Richtungen.

Die Kosten für tiefenpsychologische Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie werden in Deutschland regelmäßig von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, sofern ein Problem mit Krankheitswert vorliegt und die AnbieterInnen eine entsprechende Qualifikation und eine Kassenzulassung für Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie besitzen.

Zumindest bis vor kurzem gab es auch den eigenständigen Beruf der »Analytischen Kinder- und Jugendlichen-PsychotherapeutIn« (vormals: PsychagogIn) mit abweichenden Zugangsvoraussetzungen und Ausbildungsgängen.

Dieser Beruf darf aber nicht verwechselt werden mit den approbierten Kinder- und Jugendlichen- PsychotherapeutInnen im Sinne des deutschen Psychotherapeutengesetzes. Letztere können in tiefenpsychologischen Verfahren ausgebildet sein, müssen es aber nicht. Sie können ebensogut verhaltenstherapeutisch arbeiten (und entsprechend ausgebildet sein). Unter Umständen kommen aber auch ganz andere, z. B. gesprächs- oder gestalttherapeutische Verfahren und Techniken, zum Einsatz.

In ähnlicher Weise gibt es spezialisierte Aus- bzw. Weiterbildungen für die psychoanalytischen und tiefenpsychologisch fundierten Gruppenpsychotherapien.

Auch die Kosten für Gruppenpsychotherapien werden in Deutschland regelmäßig von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, sofern ein »geeignetes« Problem vorliegt und die AnbieterInnen eine entsprechende Qualifikation und eine Kassenzulassung für Gruppenpsychotherapie besitzen.

Daneben kommen in der psychotherapeutischen Praxis analytisch bzw. tiefenpsychologisch-orientierte Kurztherapien zum Einsatz, darunter zum Beispiel

  • die Fokaltherapie nach Balint
  • die Analytische Intensiv Behandlung (AIB) nach Salber u.a., die aber nur regional begrenzt angeboten wird

Schließlich gibt es Ausbildungen, wie die zur Individualpsychologischen BeraterIn, die auf Grund ihrer Zugangsvoraussetzungen nicht zum Beruf der approbierten PsychotherapeutIn qualifizieren, sondern – ohne zusätzliche Qualifikationen (z. B. einer Berufsausbildung als HeilpraktikerIn) – lediglich Beratungstätigkeit erlauben und keine Heilbehandlung.

Tiefenpsychologische Gedankengänge und Theoriebestandteile sind von vielen Verfahren und Richtungen aufgenommen worden oder haben diese (mit) begründet. Dazu zählen z. B. die (Analytische) Gestalttherapie und die Psychoanalytisch-Systemische Familientherapie.

Besondere Bedeutung hat die Tiefenpsychologie für bestimmte körperorientierte Verfahren, wie

  • Vegetotherapie nach Reich (Weiterentwicklung: SKAN)
  • Bioenergetische Analyse nach Lowen (Bioenergetik)
  • Biodynamik nach Boyesen
  • Biosynthese nach Boadella

ohne daß diese in der Regel zu den tiefenpsychologischen Verfahren im engeren Sinne gezählt würden.

Es kommen auch körperorientierte Vorgehensweisen zum Einsatz, die sich wieder stärker an den tiefenpsychologischen Verfahren im traditionellen Sinne orientieren, darunter Ansätze wie der von Tilman Moser. Sie haben allerdings bisher keine auch nur annähernd so große Verbreitung gefunden wie die oben genannten körperorientierten Verfahren.

Vorsicht

  • Manche AnbieterInnen von Tiefenpsychologie dürfen keine Kranken behandeln, sie haben keine Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde und keine ausreichenden Kenntnisse
  • Obwohl Psychoanalyse, Tiefenpsychologie und Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie zu den »Richtlinienverfahren« zählen und die Kosten für eine Inanspruchnahme damit regelmäßig von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, kann nicht jede AnbieterIn von »Psychoanalyse«, »Tiefenpsychologie« oder gar »tiefenpsychologischer (Lebens-) Beratung« oder »Sandspieltherapie nach Jung« ihre Arbeit auch mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen – selbst wenn die AnbieterInnen eine qualitativ hochwertige Ausbildung absolviert haben und zur Heilbehandlung zugelassen sind. Die AnbieterInnen brauchen eine Kassenzulassung, sonst müssen die KlientInnen privat bezahlen
  • Auch kassenzugelassene AnbieterInnen von Tiefenpsychologie müssen keine gute tiefenpsychologische Ausbildung haben
  • Manche kassenzugelassenen AnbieterInnen von Tiefenpsychologie rechnen Tiefenpsychologie ab, obwohl sie in Wirklichkeit nicht-tiefenpsychologische Therapien in Reinform anwenden (Gesprächs, Gestalt-, Systemische- etc.). Viele KlientInnen erfahren das nicht einmal. Oft ist es aber auch in ihrem Sinne (aus Überzeugung und um Kosten zu sparen). Und womöglich durchaus hilfreich. Trotzdem: Es ist eindeutig illegal (»Abrechnungsbetrug«) und leistet wegen der daraus erwachsenden besonderen Beziehung zur AnbieterIn (»Kumpanei«) nicht selten Mißbrauchs- und Übergriffstendenzen von AnbieterInnen-Seite Vorschub. Zumindest in diesem Fall ist es auch wenig heilsam für die KlientInnen
  • Manche AnbieterInnen verlangen von ihren KlientInnen eine Zuzahlung, obwohl die Psychotherapie regulär über die Krankenkasse abgerechnet wird. Dies ist unzulässig und illegal (außer beim sogenannten Erstattungsverfahren). Es ist auch dann unzulässig, wenn die Begründungen ganz oder in Teilen zutreffen sollten.